1. Anbieter und Geltungsbereich
SeaFly.ai ist eine Marke bzw. ein Angebot der:
KREATIVAGENTUR Subotic
Stöberlstrasse 80
80686 München
Deutschland
E-Mail für Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen:
terms@seafly.ai
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von SeaFly.ai sowie für Transport-, Speditions- und Logistikleistungen, die Kunden über SeaFly beauftragen.
SeaFly kann sowohl von Verbrauchern als auch von Unternehmern genutzt werden.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Rolle von SeaFly
SeaFly betreibt eine digitale Spedition bzw. eSpedition.
SeaFly ist keine reine Kontakt- oder Vermittlungsplattform.
Kunden können insbesondere folgende Leistungen anfragen und buchen:
- Straßentransporte
- Fahrzeugtransporte
- Seefracht
- Luftfracht
- kombinierte bzw. multimodale Transporte
- weitere Transport- und Logistikleistungen
SeaFly organisiert die Durchführung der vereinbarten Leistungen und kann hierzu geeignete selbstständige Partner und Subunternehmer einsetzen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Speditionen
- Frachtführer
- Transportunternehmen
- Frachtmakler
- Reedereien
- Luftfrachtunternehmen
- Handlingunternehmen
- Lagerunternehmen
- Zoll- und Logistikdienstleister
- Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler
- sonstige spezialisierte Dienstleister
Diese Unternehmen werden innerhalb der SeaFly-Plattform teilweise als Partner bezeichnet.
3. Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden für die über SeaFly gebuchte Leistung ist grundsätzlich:
KREATIVAGENTUR Subotic / SeaFly.ai
Der Kunde schließt nicht allein dadurch einen Vertrag mit einem innerhalb von SeaFly angezeigten Partner, dass dieser Partner ein Angebot für die Durchführung einer Leistung abgibt.
SeaFly ist berechtigt, zur Erfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags Partner und Subunternehmer einzusetzen.
Diese Partner werden von SeaFly beauftragt und rechnen ihre Leistungen grundsätzlich gegenüber SeaFly ab.
4. Transportanfragen
Der Kunde kann über SeaFly eine Transport- oder Logistikanfrage erstellen.
Hierzu können insbesondere Angaben erforderlich sein über:
- Art der Ware
- Fahrzeug
- Abholort
- Zielort
- gewünschte Transportart
- Zeitraum
- Maße
- Gewicht
- Anzahl der Packstücke
- besondere Anforderungen
Die Erstellung einer Anfrage stellt grundsätzlich noch keinen verbindlichen Transportvertrag dar.
SeaFly und geeignete Partner können auf Grundlage der übermittelten Informationen ein Angebot vorbereiten.
5. KI-Assistent
SeaFly verwendet einen KI-gestützten Assistenten.
Dieser kann insbesondere:
- Transportanfragen aufnehmen
- Informationen strukturieren
- notwendige Rückfragen stellen
- Transportarten erkennen
- Nachrichten übersetzen
- Anfragen geeigneten Kategorien zuordnen
- Kunden und Partner bei der Kommunikation unterstützen
Antworten des KI-Assistenten stellen für sich allein grundsätzlich kein verbindliches Angebot und keine verbindliche Vertragszusage dar.
Insbesondere sind automatisch erzeugte:
- Preise
- Laufzeiten
- Verfügbarkeiten
- Zollinformationen
- Abholtermine
- Liefertermine
erst verbindlich, wenn sie Bestandteil eines ausdrücklich von SeaFly zur Buchung freigegebenen Angebots geworden sind.
6. Zustandekommen des Vertrags
Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst, wenn dem Kunden innerhalb von SeaFly ein konkretes Angebot angezeigt wird und der Kunde dieses über eine entsprechend eindeutig bezeichnete Schaltfläche, beispielsweise
„Kostenpflichtig buchen“
oder
„Angebot verbindlich annehmen“
annimmt.
Bis zu diesem Zeitpunkt können Preise, Verfügbarkeiten und Transportbedingungen angepasst werden.
Nach erfolgreicher Buchung erhält der Kunde eine entsprechende Bestätigung.
7. Inhalt des Angebots
Maßgeblich für den vereinbarten Leistungsumfang sind:
- das konkrete SeaFly-Angebot
- die darin enthaltenen Leistungspositionen
- die innerhalb des zugehörigen Auftragschats ausdrücklich vereinbarten Leistungen
- ausdrücklich bestätigte Änderungen und Ergänzungen
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind grundsätzlich nicht im Preis enthalten.
Dies betrifft insbesondere:
- Zölle
- Einfuhrabgaben
- Steuern
- Lagerkosten
- Standgeld
- Demurrage
- Detention
- Hafenlagerkosten
- behördliche Prüfungen
- Zollbeschauen
- Zusatzversicherungen
- Sondergenehmigungen
- zusätzliche Lade- oder Entladearbeiten
- Wartezeiten
- zusätzliche Transporte
- nachträglich erforderliche Dokumente
sofern diese nicht ausdrücklich als Bestandteil des Angebots bezeichnet wurden.
8. Preise
Die jeweils angezeigten Preise gelten für die im Angebot beschriebenen Voraussetzungen.
Preisänderungen können insbesondere entstehen, wenn:
- Angaben des Kunden falsch oder unvollständig waren
- sich Maße oder Gewicht ändern
- das tatsächliche Transportgut von der Beschreibung abweicht
- ein Fahrzeug nicht fahrbereit ist
- besondere Ladehilfsmittel erforderlich sind
- zusätzliche Wartezeiten entstehen
- die Abholung technisch schwieriger als angegeben ist
- zusätzliche Hafen-, Terminal- oder Lagerkosten entstehen
- behördliche Maßnahmen zusätzliche Kosten verursachen
- zusätzliche Dokumente erforderlich werden
- Gefahrgut nicht oder nicht vollständig angegeben wurde
- Treibstoffkosten oder vereinbarte variable Zuschläge angepasst werden
Soweit im Angebot ausdrücklich variable Preisbestandteile vorgesehen sind, können insbesondere Diesel-, Treibstoff-, Maut-, Hafen-, Airline-, Terminal- oder vergleichbare Zuschläge entsprechend der vereinbarten Berechnungsgrundlage angepasst werden.
Der Kunde wird über zusätzliche Kosten informiert, soweit eine vorherige Information nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Kunden erfolgt grundsätzlich an SeaFly.
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, Zahlungen unmittelbar an einen von SeaFly eingesetzten Partner zu leisten.
Die konkrete Zahlungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
9.1 Verifizierte Kunden
Bei von SeaFly verifizierten Kunden können individuelle Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- Vorauszahlung
- Teilzahlung
- Zahlung nach Abholung
- Zahlung nach bestimmten Transportmeilensteinen
- Zahlung nach Rechnung
Die jeweiligen Zahlungsbedingungen werden im konkreten Angebot angezeigt.
9.2 Nicht verifizierte Kunden
Bei nicht verifizierten Kunden kann SeaFly verlangen, dass vor der weiteren verbindlichen Bearbeitung oder Freigabe einer Buchung eine Voraus- oder Anzahlung geleistet wird.
Die Höhe der Zahlung wird dem Kunden vor Zahlung angezeigt.
Die Zahlung kann insbesondere erfolgen über:
- Stripe
- Banküberweisung
- weitere von SeaFly angebotene Zahlungsmethoden
Eine geleistete Anzahlung wird auf die vereinbarte Gesamtvergütung angerechnet, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist SeaFly berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden, wenn dieser den Zahlungsverzug zu vertreten hat.
Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. Partner und Subunternehmer
SeaFly entscheidet grundsätzlich selbst, welche Partner oder Subunternehmer für die Durchführung eines Auftrags eingesetzt werden.
Ein Kunde hat keinen Anspruch auf die Durchführung durch einen bestimmten Partner, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
SeaFly kann einen Partner austauschen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Transports notwendig oder sinnvoll ist und dem Kunden dadurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
12. Termine und Laufzeiten
Angegebene Abhol-, Abfahrts-, Flug-, Schiffs-, Ankunfts- und Liefertermine sind grundsätzlich voraussichtliche Termine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin vereinbart wurden.
Die konkreten Transporttermine werden regelmäßig durch die eingesetzten Transportpartner, Reedereien, Airlines, Frachtführer, Terminals oder sonstigen Beteiligten bestimmt bzw. bestätigt.
Insbesondere bei:
- Seefracht
- Luftfracht
- internationalen Straßentransporten
- Hafenabfertigungen
- Zollabfertigungen
können Abweichungen entstehen.
Mögliche Ursachen sind beispielsweise:
- Wetterbedingungen
- Hafenüberlastungen
- Flugplanänderungen
- Schiffsplanänderungen
- Roll-over von Containern
- Zollkontrollen
- Streiks
- behördliche Maßnahmen
- Verkehrsstörungen
- technische Störungen
- höhere Gewalt
Verbindliche Fixtermine müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden.
13. Angaben des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für den Transport erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
Dies betrifft insbesondere:
- Art des Transportguts
- Anzahl
- Gewicht
- Maße
- Wert
- Gefahrguteigenschaften
- Fahrzeugzustand
- Fahrbereitschaft
- Abholadresse
- Lieferadresse
- notwendige Ladebedingungen
- erforderliche Dokumente
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen.
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Regelungen.
14. Verpackung und Transportfähigkeit
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Transportgut für die vereinbarte Transportart geeignet vorbereitet und verpackt ist, soweit die Verpackung nicht ausdrücklich von SeaFly oder einem Partner übernommen wird.
Das Gut muss insbesondere so vorbereitet sein, dass es bei gewöhnlicher Transportbeanspruchung nicht beschädigt wird und keine Gefahr für:
- Personen
- Fahrzeuge
- Flugzeuge
- Schiffe
- Container
- andere Güter
darstellt.
15. Gefahrgut
Gefahrgut ist nicht grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen.
Gefahrgut muss jedoch bereits bei der Anfrage vollständig und korrekt als solches angegeben werden.
Der Kunde muss sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- UN-Nummer
- Gefahrgutklasse
- Verpackungsgruppe
- Sicherheitsdatenblätter
- erforderliche Deklarationen
Der Transport erfolgt nur, wenn ein dafür geeigneter Partner eingesetzt werden kann und die jeweils geltenden gesetzlichen und transportrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Zusätzliche Kosten für Gefahrguttransporte werden gesondert berechnet.
16. Ausgeschlossene Güter
Ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarung werden insbesondere folgende Güter nicht transportiert:
- illegale Waren
- verbotene Substanzen
- rechtswidrig besessene Waffen oder Munition
- gestohlene Waren
- Bargeld
- leicht übertragbare Wertpapiere
- sonstige gesetzlich verbotene Gegenstände
Lebende Tiere, hochpreisige Wertgegenstände, temperaturempfindliche Waren, Arzneimittel oder andere besondere Güter können nur nach ausdrücklicher vorheriger Bestätigung angenommen werden.
17. Zoll und Einfuhrbestimmungen
Der Kunde ist grundsätzlich dafür verantwortlich, dass die transportierte Ware rechtmäßig:
- ausgeführt
- eingeführt
- besessen
- verkauft
- transportiert
werden darf.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die hierfür notwendigen Informationen und Dokumente rechtzeitig bereitzustellen.
Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern und vergleichbare staatliche Abgaben trägt grundsätzlich der Empfänger bzw. die nach den jeweiligen Lieferbedingungen oder gesetzlichen Vorschriften verpflichtete Person, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
18. Zoll- und Dokumentendienstleistungen
SeaFly oder eingesetzte Partner können zusätzliche Dienstleistungen anbieten, beispielsweise:
- Ausfuhranmeldungen
- Zolldokumente
- Fahrzeugexportdokumente
- Ursprungsdokumente
- Transportdokumente
- sonstige Versanddokumente
Soweit diese Leistungen nicht ausdrücklich im ursprünglichen Angebot enthalten sind, können hierfür zusätzliche Kosten entstehen.
Die Beauftragung eines Partners mit der Erstellung von Dokumenten entbindet den Kunden nicht davon, korrekte und vollständige Ausgangsinformationen bereitzustellen.
19. Folgen falscher Angaben
Entstehen aufgrund falscher, unvollständiger oder verspäteter Angaben des Kunden zusätzliche Kosten oder Schäden, können diese dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
Bei Verbrauchern gilt dies insbesondere nur, soweit der Verbraucher die Pflichtverletzung zu vertreten hat oder eine gesetzliche Haftung besteht.
Das HGB sieht beispielsweise besondere Regelungen zu fehlerhaften Angaben, Verpackung, Gefahrgut und fehlenden Dokumenten vor.
20. Transportversicherung und Verkehrshaftung
Ein Transport beinhaltet nicht automatisch eine zusätzliche Waren- oder Transportversicherung.
Grundsätzlich besteht der gesetzliche bzw. vertraglich vereinbarte Haftungsschutz des jeweiligen ausführenden Frachtführers bzw. Transportpartners.
Die Haftung kann nach den einschlägigen gesetzlichen und internationalen Transportvorschriften begrenzt sein.
Kunden können – soweit verfügbar – über SeaFly eine zusätzliche Transportversicherung anfragen oder abschließen.
Der konkrete Versicherungsschutz, die Versicherungssumme, Ausschlüsse und Selbstbehalte ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
21. ADSp 2017 bei Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) in ihrer bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung.
Die ADSp gelten nur, soweit:
- keine individuell vereinbarte Regelung vorgeht,
- keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen,
- keine zwingenden internationalen Transportübereinkommen vorrangig gelten.
Gegenüber Verbrauchern werden die ADSp nicht als Grundlage für eine Abweichung von zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften verwendet.
22. Internationale Transportvorschriften
Je nach Transportart können ergänzend zwingende nationale und internationale Vorschriften gelten.
Hierzu können insbesondere gehören:
- deutsches Handelsgesetzbuch
- CMR bei internationalen Straßentransporten
- Montrealer Übereinkommen bei bestimmten Lufttransporten
- internationale seerechtliche Vorschriften
- zwingende nationale Transportvorschriften der beteiligten Staaten
Zwingendes Recht geht diesen AGB vor.
23. Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann einen gebuchten Transport im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten stornieren bzw. kündigen.
Welche Kosten entstehen, hängt insbesondere davon ab:
- wie weit der Auftrag bereits vorbereitet wurde,
- ob ein Partner bereits verbindlich beauftragt wurde,
- ob Kapazitäten reserviert wurden,
- welche Kosten bereits entstanden sind,
- ob eine anderweitige Verwendung der Kapazität möglich ist.
24. Stornierung bei See- und Luftfracht
Bei See- und Luftfracht beginnt die operative Vorbereitung häufig deutlich vor der tatsächlichen Abholung.
Sobald insbesondere:
- Carrier oder Airline verbindlich gebucht wurden,
- Kapazitäten reserviert wurden,
- Buchungsnummern erstellt wurden,
- Exportprozesse begonnen haben,
- Fahrer- oder Abholdaten übermittelt wurden,
können erhebliche Stornierungskosten entstehen.
Werden spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Transport bzw. der Abholung verbindliche Fahrer-, Abhol- oder Carrierdaten bereitgestellt und ist die Leistung verbindlich disponiert, kann bei einer anschließenden kundenseitigen Stornierung grundsätzlich die volle vereinbarte Fracht verlangt werden, soweit gesetzlich zulässig und soweit SeaFly bzw. den eingesetzten Leistungsträgern keine anzurechnenden Aufwendungen erspart werden oder anderweitige Erlöse erzielt werden können.
Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Abrechnungsregelungen bleiben unberührt.
25. Stornierung sonstiger Transporte
Bei sonstigen Transporten prüft SeaFly gemeinsam mit dem ausführenden Partner eine Stornierung.
Der Partner kann insbesondere mitteilen:
- welche Kosten bereits entstanden sind,
- ob Fahrzeug oder Personal bereits disponiert wurden,
- ob eine Ersatzverwendung möglich ist,
- welche Ausfallkosten entstehen.
SeaFly prüft diese Angaben.
Berechtigte und nachweisbare Ausfall- bzw. Stornierungskosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
26. Kündigungsrechte nach dem Transportrecht
Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Soweit deutsches Frachtrecht anwendbar ist, richten sich Folgen einer Kündigung insbesondere nach den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs.
27. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei einem online geschlossenen Vertrag grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
Die Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieser AGB und wird gesondert angezeigt.
28. Leistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist
Soll eine Transport- oder sonstige Dienstleistung auf Wunsch eines Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnen, kann SeaFly eine ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers verlangen.
Der Verbraucher kann hierbei ausdrücklich verlangen, dass SeaFly bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.
Für bereits bis zu einem wirksamen Widerruf erbrachte Leistungen kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Wertersatz geschuldet sein.
Das Widerrufsrecht kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlöschen.
29. Schäden und Reklamationen
Der Kunde bzw. Empfänger soll das Transportgut bei Übergabe soweit zumutbar überprüfen.
Offensichtlich erkennbare Schäden sollten unmittelbar:
- dokumentiert,
- fotografiert,
- auf Fracht- oder Übergabedokumenten vermerkt
und SeaFly unverzüglich gemeldet werden.
Verdeckte Schäden sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich mitzuteilen.
Gesetzliche Anzeige-, Verjährungs- und Haftungsregelungen bleiben unberührt.
30. Schadensdokumentation
Im Schadensfall soll der Kunde insbesondere folgende Informationen bereitstellen:
- Auftragsnummer
- Beschreibung des Schadens
- Fotos
- Transportdokumente
- Übergabeunterlagen
- vorhandene Schadensvermerke
- Nachweis über den Warenwert
- sonstige relevante Dokumente
SeaFly kann diese Informationen an den beteiligten Partner, Versicherer oder sonstige zur Schadensbearbeitung erforderliche Stellen weiterleiten.
31. Haftung von SeaFly
Die Haftung von SeaFly richtet sich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Transport- und Speditionsvorschriften sowie gegebenenfalls wirksam einbezogenen internationalen Übereinkommen und – gegenüber Unternehmern – ergänzend den ADSp 2017.
Unbeschränkt haftet SeaFly insbesondere bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
32. Keine Haftung für unverbindliche KI-Ausgaben
SeaFly haftet nicht allein dafür, dass eine unverbindliche KI-Ausgabe von späteren tatsächlichen:
- Preisen
- Transportzeiten
- Routen
- Zollsätzen
- Verfügbarkeiten
abweicht.
Verbindlich sind ausschließlich die im konkreten Auftrag bestätigten Vereinbarungen.
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend eine Haftung besteht.
33. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
SeaFly haftet nicht für Leistungsstörungen, soweit diese durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von SeaFly oder des eingesetzten Partners liegen und deren Folgen auch bei angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
Dazu können insbesondere gehören:
- Naturkatastrophen
- extreme Wetterereignisse
- Krieg
- Terrorismus
- Piraterie
- Streiks
- Hafenblockaden
- staatliche Maßnahmen
- Embargos
- Epidemien
- Pandemien
- außergewöhnliche Verkehrsunterbrechungen
- Ausfälle von Häfen, Flughäfen oder Terminals
Gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
34. Bewertungen
Nach Abschluss eines Auftrags kann SeaFly Kunden ermöglichen, die durchgeführte Leistung bzw. beteiligte Partner zu bewerten.
Bewertungen müssen:
- sachlich
- wahrheitsgemäß
- auf eigenen Erfahrungen beruhend
sein.
Unzulässig sind insbesondere:
- Beleidigungen
- unwahre Tatsachenbehauptungen
- Drohungen
- rechtswidrige Inhalte
- Bewertungen ohne tatsächlichen Bezug zu einem Auftrag
SeaFly kann rechtswidrige oder offensichtlich missbräuchliche Bewertungen prüfen und gegebenenfalls entfernen.
35. Benutzerkonto
Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Eine Weitergabe von Passwörtern an unbefugte Dritte ist untersagt.
Der Kunde soll SeaFly unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, dass sein Konto unbefugt genutzt wird.
36. Sperrung von Benutzerkonten
SeaFly kann Benutzerkonten vorübergehend einschränken oder sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
- Betrug
- Missbrauch
- rechtswidrige Nutzung
- falsche Identitätsangaben
- Manipulation der Plattform
- erhebliche Vertragsverstöße
- Gefährdung anderer Nutzer
Die berechtigten Interessen des Nutzers werden hierbei berücksichtigt.
37. Geistiges Eigentum
Die von SeaFly bereitgestellte:
- Software
- Plattform
- Benutzeroberfläche
- Texte
- Designs
- Grafiken
- Marken
- Logos
- Datenbankstrukturen
sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt.
Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder kommerzielle Nutzung außerhalb der vorgesehenen Plattformnutzung ist ohne entsprechende Berechtigung nicht gestattet.
38. Änderungen der AGB
SeaFly kann diese AGB für zukünftige Vertragsverhältnisse ändern.
Für bereits abgeschlossene einzelne Transportaufträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich eine wirksame Änderung vereinbart wird.
Wesentliche Änderungen laufender Vertragsverhältnisse werden Nutzern in geeigneter Weise mitgeteilt.
Eine bloße weitere Nutzung der Website führt nicht automatisch dazu, dass rückwirkend neue Bedingungen für bereits abgeschlossene Transportverträge gelten.
39. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
Zwingende internationale transportrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
40. Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – München Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit SeaFly.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
41. Verbraucherschlichtung
SeaFly ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig kann insbesondere sein:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Deutschland
Die Zuständigkeit einer spezielleren Verbraucherschlichtungsstelle bleibt unberührt.
Vor Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bitten wir Verbraucher, zunächst Kontakt mit uns aufzunehmen:
42. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon grundsätzlich unberührt.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen SeaFly und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stand: Oktober 2026
SeaFly.ai
ein Angebot der KREATIVAGENTUR Subotic
Stöberlstrasse 80
80686 München
Deutschland
Kontakt für Vertrags- und AGB-Fragen:
terms@seafly.ai